
Weiterbildung
Wird von Altenpfleger/innen die Übernahme zusätzlicher Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb des Berufs angestrebt, haben sie die Möglichkeit, nach einer in der Regel zweijährigen Berufstätigkeit eine Weiterbildung zu absolvieren.
Diese findet entweder berufsbegleitend oder in Blockform statt. Ihre Dauer beträgt zwischen mehreren Wochen bis zu zwei Jahren. Oft haben Absolventen die Möglichkeit, nach Abschluss der Weiterbildung neue Aufgaben auf in der Regel höher dotierten Stellen zu übernehmen. Weiterbildungen in der Altenpflege sind z.B. möglich als:
- sog. „verantwortliche Pflegefachkraft“ - gemäß § 80 SGB X (Pflegeversicherung)
- Wohnbereichs-, Stations- oder Gruppenleitung
- Pflegedienstleitung (PDL)
- Pflegefachkraft für Gerontopsychiatrie
- Pflegefachkraft für Rehabiltation
- Lehrer/in für Altenpflege etc.


